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Internationaler Personaleinsatz

Inhalt

Das heutige Geschäftsleben ist geprägt von grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten und internationalen Handelsbeziehungen. Dies führt dazu, dass Dienstnehmer vermehrt grenzüberschreitend tätig werden. Mit dem Sprung über die Grenze ist jedoch aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten eine Vielzahl von Problemstellungen verbunden. So stellt sich eingangs häufig die Frage, ob die Tätigkeit im Rahmen einer Entsendung, Überlassung oder einer Festanstellung abgewickelt werden soll. Die korrekte vertragliche Gestaltung ist allein schon dahingehend von Bedeutung, als dass Entsendung bzw. Überlassung unterschiedliche Steuerfolgen auf Ebene des Dienstnehmers nach sich ziehen. Doch auch auf Unternehmensebene ist die korrekte vertragliche Ausgestaltung der Auslandstätigkeit von enormer Bedeutung, da neben rein steuerlichen Themen wie Quellensteuern in der Regel auch Meldepflichten des Personals oder der Tätigkeit im Ausland beachtet werden müssen.

Durch unsere langjährige und umfassende Praxiserfahrung wissen wir, in welchem Land das eingesetzte Personal steuerpflichtig wird und wie drohende Steuernachzahlungen im Ausland vermieden werden können. Wir unterstützen Sie bei der steueroptimalen Ausgestaltung Ihrer Auslandstätigkeit und prüfen, in welchen Fällen in Österreich oder im Ausland Steuerbegünstigungen in Anspruch genommen werden können. Auch beraten wir Sie gerne in Bezug auf grenzüberschreitende Sachverhalte im Sozialversicherungsrecht.

Durch unsere ausländischen Kooperationspartner sind wir auch in der Lage, Sie direkt bei der Lohnabrechnung in folgenden Staaten zu unterstützen:

  • Deutschland
  • Tschechien
  • Slowenien
  • Rumänien
  • Polen
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